Visum
Du bist Staatsangehörige_r eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz
Dann kannst du mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass (ohne Visum) in Deutschland einreisen und an der Universität zu Köln studieren. Nach deiner Ankunft und Niederlassung besteht für dich lediglich die allgemeine Meldepflicht bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt.
Du bist Staatsangehörige_r Andorras, Australiens, Brasiliens, El Salvadors, Honduras', Israels, Japans, Kanadas, Monacos, Neuseelands, der Republik Korea, San Marinos, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland oder der Vereinigten Staaten von Amerika
Dann kannst du ohne Visum nach Deutschland einreisen. Nach deiner Ankunft und Niederlassung in Deutschland besteht für dich die allgemeine Meldepflicht bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt. Innerhalb von 90 Tagen nach deiner Einreise musst du zudem einen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Rechtsverbindliche Informationen zu den geltenden Visa-Bestimmungen erhältst du in der deutschen Auslandsvertretung deines Heimatlandes.
Du bist Staatsangehörige_r eines anderen NICHT-EU/EWR-Staates
Dann musst du mindestens vier Monate vor deiner Einreise nach Deutschland ein nationales Visum der Kategorie D (Visum für einen längerfristigen Aufenthalt, KEIN Touristenvisum) bei der deutschen Auslandsvertretung in deinem Heimatland beantragen.
Für die Beantragung eines Visums benötigst du in der Regel folgende Unterlagen (kann abweichen):
- Antragsformular für einen längerfristigen Aufenthalt von mehr als drei Monaten (nationales Visum, Kategorie D)
- Einladungsschreiben bzw. Zulassungsbescheid der Universität zu Köln
- Krankenversicherungsnachweis der Krankenkasse deines Heimatlandes
- Nachweis über die finanzielle Absicherung deines Aufenthaltes in Deutschland (zum Beispiel durch Einkommens- und Vermögensnachweise der Eltern, Bürgschaft einer Person mit Wohnsitz in Deutschland, Bankbürgschaft, Nachweis eines Stipendiums, Einrichtung eines Sperrkontos)
Rechtsverbindliche Informationen zu den geltenden Visa-Bestimmungen erhältst du in der deutschen Auslandsvertretung deines Heimatlandes.
Nach deiner Ankunft und Niederlassung in Deutschland besteht für dich die allgemeine Meldepflicht bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt.
Wenn dein Visum nicht deine gesamte Aufenthaltsdauer in Deutschland abdeckt, musst du rechtzeitig vor Ablauf deines Visums (mindestens zwei Monate vorher!) einen Aufenthaltstitel bei dem zuständigen Bezirksausländeramt beantragen.