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Auslands-BAföG

 

Studieren oder praktische Erfahrungen im Ausland sammeln
Für einen Studienaufenthalt oder ein Praktikum im europäischen oder nicht-europäischen Ausland kannst du BAföG beantragen, das sogenannte Auslands-BAföG.

Das Praktikum sollte eine Mindestdauer von 12 Wochen aufweisen und für deine Ausbildung förderlich bzw. erforderlich sein.

Der Studienaufenthalt sollte mindestens ein Semester bzw. zwölf Wochen im Rahmen einer Hochschulkooperation dauern.

Wenn du bereits eine BAföG-Förderung für dein Studium in Deutschland erhältst, musst du einen gesonderten Antrag für Auslands-BAföG stellen. Wird dein Antrag genehmigt, erhältst du für den Zeitraum deines Auslandsaufenthaltes kein Inlands-BAföG.

Eine Antragstellung kann auch sinnvoll sein, wenn du keinen Anspruch auf Inlands-BAföG hast. Mit Hilfe des BAföG-Rechners kannst du ermitteln, ob dir eine Förderung während deines Auslandsstudiums zustände.

Bitte informiere dich frühzeitig über die genauen Bedingungen, die Dauer und den Umfang einer möglichen Förderung. Das Kölner Studierendenwerk bietet Dienstag und Donnerstag von 9:00 bis 12:30 Uhr eine offene Sprechstunde zur Studienfinanzierung an.

Den Antrag solltest du mindestens sechs Monate vor Abreise stellen, da die Bearbeitung einige Monate in Anspruch nehmen kann. Das für dich zuständige Amt hängt vom jeweiligen Zielland ab (siehe Übersicht der Ämter je nach Region).

Für die Beantragung benötigst du eine Bescheinigung, in der der geplante Studienaufenthalt an einer unserer Partnerhochschulen im Ausland bestätigt wird. Gerne können wir im ZIB Phil Fak dir diese Bescheinigung ausstellen, wenn du dich bei uns für einen Studienaufenthalt im Ausland (z.B. über Erasmus+) beworben und den Platz verbindlich angenommen hast.