Krankenversicherung
Um an einer deutschen Universität studieren zu dürfen, musst du krankenversichert sein, solange du das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Du kannst dich entweder bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichern (ca. 100 € im Monat) oder nachweisen, dass du ausreichend über eine ausländische oder private Krankenversicherung abgesichert bist. Dein Versicherungsstatus muss von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse bestätigt und elektronisch an die Universität zu Köln übermittelt werden, damit du deine Einschreibung abschließen kannst.
Du lebst in einem EU/EWR-Staat, Großbritannien oder der Schweiz
Dann lasse dir von deiner heimischen Krankenversicherung eine European Health Insurance Card (EHIC) ausstellen (in Großbritannien Global Health Insurance Card (GHIC) genannt). Mit der EHIC bzw. GHIC hast du im Krankheitsfall Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen in Deutschland, entweder kostenlos oder zu einem reduzierten Preis. Bitte erkundige dich bei deiner heimischen Krankenversicherung, welche medizinischen Leistungen abgedeckt sind.
Die EHIC- bzw. GHIC-Karte ist ein ausreichender Krankenversicherungsnachweis für deine Einschreibung an der Universität zu Köln. Bitte wende dich nach deiner Zulassung per E-Mail an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse und lege deine EHIC- bzw. GHIC-Karte vor. Die Krankenkasse wird anschließend deinen Versicherungsstatus elektronisch an die Universität zu Köln übermitteln, sodass du deine Einschreibung abschließen kannst. Nähere Informationen zu dem Meldeverfahren findest du hier.
Du lebst in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, der Türkei oder Tunesien
Dann lasse dir von deiner heimischen Krankenkasse die Bescheinigung BH 6 (Bosnien und Herzegowina), D/RM 111 (Mazedonien), DE/MNE 111 (Montenegro), DE 111 SRB (Serbien), A/T 11 (Türkei) bzw. A/TN 11 (Tunesien) ausstellen. Mit diesem Dokument hast du Anspruch auf bestimmte medizinische Leistungen in Deutschland. Bitte erkundige dich bei deiner heimischen Krankenkasse, welche Leistungen abgedeckt sind.
Bitte wende dich nach deiner Zulassung an der Universität zu Köln mit dem Dokument an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse. Die Krankenkasse wird anschließend deinen Versicherungsstatus bestätigen und elektronisch an die Universität zu Köln übermitteln, sodass du deine Einschreibung abschließen kannst. Nähere Informationen zu dem Meldeverfahren findest du hier.
Du lebst in einem anderen NICHT-EU/EWR-Land
Dann empfehlen wir dir, dich direkt bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu versichern (ca. 100 € pro Monat), um eine angemessene und unbürokratische medizinische Versorgung in Deutschland zu erhalten.
Wenn du lieber eine private bzw. Krankenversicherung in deinem Heimatland abschließen möchtest, musst du darauf achten, dass die Versicherung Kosten für Medikamente, Zahnbehandlungen, ambulante und stationäre Behandlungen in Deutschland abdeckt und eine ausreichend hohe Deckungssumme aufweist.
Lasse dir die Leistungen der Krankenversicherung in einem Dokument (auf Deutsch oder Englisch) bescheinigen und lege dieses einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zur Prüfung vor. Wenn der Versicherungsschutz als ausreichend eingestuft wird, wird die Krankenkasse deinen Versicherungsstatus bestätigen und elektronisch an die Universität zu Köln übermitteln, sodass du deine Einschreibung abschließen kannst. Nähere Informationen zu dem Meldeverfahren findest du hier.
BITTE BEACHTE: Wenn du dich bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versicherst, beginnt die Versicherung frühestens am 01. Oktober bzw. 01. April (Semesterbeginn). Wenn du bereits früher anreist, empfehlen wir dir den Abschluss einer Reisekrankenversicherung für die Zwischenzeit.