Vor dem Aufenthalt
Ihren Erasmus+-Studienaufenthalt sollten Sie gut vorbereiten. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Schritte und abzugebenden Dokumente aufgelistet.
Für Informationen und Fragen zum OLS-Sprachtest kontaktieren Sie bitte das International Office unter erasmus_students@verw.uni-koeln.de.
Registrierung an der Gastuniversität (Application)
Nachdem Sie von uns eine Zusage erhalten haben und wir Sie an der Gasthochschule nominiert haben, müssen Sie sich dort einschreiben. Bitte planen Sie hierfür etwas mehr Zeit ein und beachten Sie unbedingt die Registrierungsfristen.
In der Regel werden Sie bezüglich der Registrierung von Ihrer Gasthochschule per E-Mail kontaktiert. Sollten Sie bis spätestens zwei Monate vor Beginn Ihres Studienaufenthaltes noch nichts gehört haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das ZIB der PhilFak.
Learning Agreement (Before the mobility)
Das Learning Agreement ist ein offizielles Dokument, in dem Ihr Studienvorhaben im Ausland festgehalten wird. Ab dem akademischen Jahr 2021/22 wird das Learning Agreement lediglich online ausgefüllt. Eine Anleitung, wie Sie das Online-Learning Agreement ausfüllen können, finden Sie unter der Seite des International Office.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie pro Semester mindestens 20 ECTS erreichen. Alle Parteien (Studierende*r, zuständige*r Kölner Fachberater*in und Koordinator*in der Gasthochschule) müssen das Studienvorhaben mit ihrer Unterschrift bestätigen. Das Learning Agreement muss spätestens zwei Wochen vor Abreise bei Linda Cardung im International Office der Universität zu Köln (Dezernat 9) in digitaler Form per E-Mail eingereicht werden.
Sollte es an Ihrer Gastuniversität noch kein aktuelles Vorlesungsverzeichnis geben, können Sie sich bei Ihrer Kurswahl an den Vorlesungsverzeichnissen der vergangen Semester orientieren. Vor Ort haben Sie die Möglichkeit, das Learning Agreement nochmals anzupassen.
Grant Agreement
Ab etwa Mitte Juli/Dezember erhalten Sie das Grant Agreement per E-Mail. Hierbei handelt es sich um eine offizielle Annahmeerklärung, die Sie bitte ausfüllen, unterschreiben und im Original bei Lina Cardung im International Office der Universität zu Köln (Dezernat 9) abgeben oder per Post zustellen. Weitere wichtige Informationen, wie z.B. den Abgabetermin, lassen wir Ihnen rechtzeitig per E-Mail zukommen.
Krankenversicherung
Als EU Bürger*in oder Staatsbürger*in Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz sollten Sie sich eine European Health Insurance Card von Ihrer Krankenversicherung ausstellen lassen. Damit ist für Sie die medizinische Grundversorgung (mit den üblichen Ausnahmen, z.B. Zahnersatz) während Ihres Aufenthaltes sichergestellt. Bitte kontaktieren Sie Krankenversicherung und erkundigen Sie sich, ob weitere Maßnahmen nötig sind.
Urlaubssemester
Ein Urlaubssemester können Sie im Studierendensekretariat beantragen. Jedoch ist eine Beantragung für Ihren Auslandsaufenthalt NICHT obligatorisch. Wenn Sie dennoch einen beantragen möchten, füllen Sie bitte dafür einen Urlaubsantrag aus. Zusätzlich benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihren Erasmus+-Studienaufenthalt. Gerne stellen wir Ihnen das Dokument nach Anfrage aus. Bei weiteren Fragen zur Beratung zum Thema Urlaubssemester stehen wir Ihnen gerne in unserer Sprechstunde, jeden Dienstag und Donnerstag von 11:00 bis 13:00 Uhr, telefonisch zur Verfügung.
Auslands-BAföG
Die Beantragung von Auslands-BAföG sollten Sie frühzeitig angehen, da die Bearbeitung einige Monate in Anspruch nehmen kann. Auch hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung, die wir Ihnen gerne ausstellen.