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Vor dem Aufenthalt

Ihren Erasmus+ Studienaufenthalt sollten Sie gut vorbereiten. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den wichtigsten Schritten und Dokumenten.

Registrierung an der Gastuniversität (Application)

Nachdem Sie von uns eine Zusage erhalten haben und wir Sie an der Gasthochschule nominiert haben, müssen Sie sich dort einschreiben. Bitte planen Sie hierfür etwas mehr Zeit ein und beachten Sie unbedingt die Registrierungsfristen.

In der Regel werden Sie bezüglich der Registrierung von Ihrer Gasthochschule per E-Mail kontaktiert. Sollten Sie bis spätestens zwei Monate vor Beginn Ihres Studienaufenthaltes noch nichts gehört haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das ZIB der PhilFak.

Learning Agreement (Before the mobility)

Das Learning Agreement ist ein offizielles Dokument, in dem Ihr Studienvorhaben im Ausland festgehalten und genehmigt wird. Das Learning Agreement muss online über das Portal OLA - Online Learning Agreement erstellt werden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie das Learning Agreement ausfüllen, können Sie auf der Website des Dezernat Internationales der Universität Köln downloaden.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie pro Semester mindestens 20 ECTS erreichen. Alle Parteien (Studierende_r, zuständige_r Kölner Fachberater_in und Koordinator_in der Gasthochschule) müssen das Studienvorhaben mit ihrer Unterschrift bestätigen. Das Learning Agreement muss spätestens zwei Wochen vor Abreise beim Dezernat Internationales der Universität zu Köln im MoveOn-Portal hochgeladen werden. 

Sollte es an Ihrer Gastuniversität noch kein aktuelles Vorlesungsverzeichnis geben, können Sie sich bei Ihrer Kurswahl an den Vorlesungsverzeichnissen der vergangen Semester orientieren. Vor Ort haben Sie die Möglichkeit, das Learning Agreement nochmals anzupassen.

Grant Agreement

Ab etwa Mitte Juli/Dezember erhalten Sie das Grant Agreement per E-Mail. Hierbei handelt es sich um eine offizielle Annahmeerklärung, die Sie bitte ausfüllen, unterschreiben und digital beim Dezernat Internationales der Universität zu Köln im MoveOn-Portal hochladen. 

Krankenversicherung

Als EU Bürger_in oder Staatsbürger_in Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz sollten Sie sich eine European Health Insurance Card von Ihrer Krankenversicherung ausstellen lassen. Damit ist für Sie die medizinische Grundversorgung (mit den üblichen Ausnahmen, z.B. Zahnersatz) während Ihres Aufenthaltes sichergestellt. Bitte kontaktieren Sie Krankenversicherung und erkundigen Sie sich, ob weitere Maßnahmen nötig sind.

Urlaubssemester

Ein Urlaubssemester können Sie im Studierendensekretariat beantragen. Jedoch ist eine Beantragung für Ihren Auslandsaufenthalt NICHTobligatorisch. Wenn Sie dennoch ein Urlaubssemester beantragen möchten, füllen Sie bitte dafür einen Urlaubsantrag aus. Zusätzlich benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihren Erasmus+ Studienaufenthalt. Gerne stellen wir Ihnen das Dokument auf Anfrage aus. 

Auslands-BAföG

Die Beantragung von Auslands-BAföG sollten Sie frühzeitig angehen, da die Bearbeitung einige Monate in Anspruch nehmen kann. Auch hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung. Diese kann Ihnen das Dezernat Internationales der Universität zu Köln gerne ausstellen.