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Aufenthaltstitel

Sie sind Staatsangehörige_r eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz

Dann benötigen Sie für Ihren Studienaufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel.

Sie sind Staatsangehörige_r eines NICHT-EU-/EWR-Staates

Wenn Ihr Visum nicht Ihren gesamten Studienaufenthalt in Deutschland abdeckt, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums (mindestens zwei Monate vorher) einen Aufenthaltstitel bei dem zuständigen Bezirksausländeramt beantragen.

Für die Beantragung des Aufenthaltstitels benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Reisepass mit Visum und Kopien aller bedruckten Seiten
  • Aktuelles digitales biometrisches Foto
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Immatrikulationsbescheinigung der Universität zu Köln
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts/Finanznachweis
  • Kopie des Mietvertrages
  • Meldebescheinigung Ihres Wohnsitzes in Deutschland

Sie sind Staatsangehörige_r Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea oder der Vereinigten Staaten von Amerika und OHNE Visum nach Deutschland eingereist:
Dann müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise einen Aufenthaltstitel bei dem zuständigen Bezirksausländeramt beantragen.