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Auslands-BAföG

 

Studieren oder praktische Erfahrungen im Ausland sammeln
Für einen Studienaufenthalt oder ein Praktikum im europäischen oder nicht-europäischen Ausland können Sie das sogenannte Auslands-BAföG beantragen.

Das Praktikum sollte eine Mindestdauer von 12 Wochen aufweisen und für Ihre Ausbildung förderlich bzw. erforderlich sein.

Der Studienaufenthalt sollte mindestens ein Semester bzw. zwölf Wochen im Rahmen einer Hochschulkooperation dauern.

Wenn Sie bereits eine BAföG-Förderung für Ihr Studium in Deutschland erhalten, müssen Sie einen gesonderten Antrag für Auslands-BAföG stellen. Wird Ihr Antrag genehmigt, erhalten Sie für den Zeitraum Ihres Auslandsaufenthaltes kein Inlands-BAföG.

Eine Antragstellung kann auch sinnvoll sein, wenn Sie keinen Anspruch auf Inlands-BAföG hast. Mit Hilfe des BAföG-Rechners können SIe ermitteln, ob Ihnen eine Förderung während Ihres Auslandsstudiums zustände.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die genauen Bedingungen, die Dauer und den Umfang einer möglichen Förderung. Das Kölner Studierendenwerk bietet Dienstag und Donnerstag von 9:00 bis 12:30 Uhr eine offene Sprechstunde zur Studienfinanzierung an.

Den Antrag sollten Sie mindestens sechs Monate vor Abreise stellen, da die Bearbeitung einige Monate in Anspruch nehmen kann. Das für Sie zuständige Amt hängt vom jeweiligen Zielland ab (siehe Übersicht der Ämter je nach Region).

Für die Beantragung benötigen Sie eine Bescheinigung, in der der geplante Studienaufenthalt an einer unserer Partnerhochschulen im Ausland bestätigt wird. Gerne können wir im ZIB Phil Fak Ihnen diese Bescheinigung ausstellen, wenn Sie sich bei uns für einen Studienaufenthalt im Ausland (z.B. über Erasmus+) beworben und den Platz verbindlich angenommen haben.