Informationen zum ERASMUS+ Aufenthalt an unseren Partneruniversitäten im Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021
Liebe Outgoings,
das Zentrum für Internationale Beziehungen der Philosophischen Fakultät empfiehlt in dem Falle, dass Sie in Erwägung ziehen sollten, Ihren Auslandsaufenthalt im Sommersemester 2021 aufgrund der nicht vorhersehbaren, sich möglicherweise dynamisch entwickelnden Corona-Situation, abzusagen, eine Absage bis spätestens dem 07. Dezember 2020 via E-Mail einzureichen. So können Sie noch die anstehende ERASMUS+ Bewerbungsphase für das akademische Jahr 2021/22 vom 07. Dezember - 10. Januar regulär bewerben und ggf. eine damit verbundene Beratung in Anspruch nehmen. Bei einer erneuten Bewerbung geben Sie bitte explizit in Ihrem Motivationsschreiben an, dass Sie aufgrund der aktuellen Corona-Lage Ihren Platz nicht wahrnehmen können.
Bei Fragen zur erneuten Bewerbung oder im Falle einer Absage wenden Sie sich bitte unter Angabe der Partneruniversität und des Instituts, über das Sie den Platz erhalten haben, an folgende E-Mail-Adresse: philfak-outgoings
uni-koeln.de
Sollten Sie sich dennoch für einen Studienaufenthalt an einer ausländischen Partneruniversität im Wintersemester 2020/21 oder Sommersemester 2021 entscheiden, möchten wir Ihnen dringend raten, aktuell noch keine finanziellen Verpflichtungen wie z.B. die Anmietung einer Wohnung oder eines Zimmers einzugehen und auch noch keine Reisen zu buchen, die Sie unabhängig von dem tatsächlichen Antritt Ihres Studiums an einer Partneruniversität zahlen müssten. Des Weiteren empfehlen wir beim Antreten des Auslandssemesters im Wintersemester 2020/21 oder Sommersemester 2020 sich sehr genau über die Bedingungen der jeweiligen Zieluniversität zu informieren und die aktuellen Hinweise des Auswärtigen Amtes sehr sorgfältig zu verfolgen.
Das ZIB-Phil-Fak steht Ihnen weiterhin per Email oder Telefon mit seinen Beratungs- und Betreuungsangeboten zur Verfügung.
Ihr ZIB-Phil-Fak
FAQs
Ich habe vom ZIB einen Platz zugewiesen bekommen, aber von der Partneruniversität noch keine Rückmeldung erhalten. Findet der Austausch statt?
Unsere Partneruniversitäten haben keine einheitlichen Fristen in Bezug auf die Einschreibung, sodass Sie in einigen Fällen erst zu einem späteren Zeitpunkt von Ihrer Gastuniversität kontaktiert werden.
Ich habe von der Partneruniversität bereits Informationen zur Einschreibung erhalten- sollte ich diese bereits ausfüllen?
Grundsätzlich sollten Sie bereits fristwahrend alle notwendigen Schritte zur Einschreibung vornehmen. Die verbindlichen Fristen zum Einreichen der erforderlichen Unterlagen kommuniziert Ihnen die Gastuniversität. Beachten Sie jedoch, dass die Aufforderung zur Einschreibung noch keine verbindliche Zusage eines Studienplatzes darstellt.
Wie erstelle ich das Learning Agreement und wer ist die für mich zuständige Ansprechperson?
Wird es an der Partneruniversität Präsenzveranstaltungen geben oder werden die Vorlesungen lediglich online angeboten?
Derzeit liegen uns noch keine verbindlichen Informationen der Partneruniversitäten darüber vor, wie das Wintersemester 2020/21 ausgestaltet wird. Es ist jedoch nicht unwahrscheinlich, dass die Veranstaltungen überwiegend online stattfinden werden. Wir stehen in engem Kontakt mit den Partneruniversitäten und informieren Sie, sobald wir Näheres wissen. Darüber hinaus bitten wir Sie, sich eigenverantwortlich bei Ihrer Gastuniversität über die geplante Durchführung der Lehre zu informieren.
Im Falle, dass die Partneruniversität lediglich online Veranstaltungen anbieten, kann ich an diesen dann vor Ort teilnehmen oder würde ich die Veranstaltungen als Fern-Studium von Köln aus wahrnehmen müssen?
In Anbetracht der aktuellen Situation und der dynamischen Entwicklungen kann diesbezüglich keine akkurate Einschätzung geleistet werden. Es ist aktuell leider nicht vorhersehbar, ob ein Präsenzstudium im Wintersemester an den Partneruniversitäten stattfinden wird. Dies hängt auch von den jeweiligen Standorten ab. Alle Informationen zur Studiensituation stehen unter dem Corona-Vorbehalt mit den Risiken von Reise- und Einreisebeschränkungen. Es ist auch bei einem Studienstart mit Präsenzlehre an der Partneruniversität nicht auszuschließen, dass das Studium während des Wintersemesters auf online-Kurse umgestellt werden muss.
Würde ich im Falle eines Online-Studiums ein Erasmus-Stipendium erhalten?
Für die Auszahlung bzw. den Erhalt der Förderung müssen Sie sich physisch im Gastland aufhalten. Das bedeutet, dass unabhängig, ob an der Gastuniversität Präsenz- oder Onlinelehre angeboten wird, müssen Sie vor Ort sein. Eine Teilnahme an der Onlinelehre bzw. Absolvierung des Auslandssemesters von Deutschland aus, wird nicht finanziell gefördert.
Ausnahme: Für das Sommersemester 2020 hat die EU-Kommission die Zahlung der ERASMUS-Stipendien auch bei einem ausschließlichen online-Studium gewährt.
Wer trägt die Kosten im Falle eines vorzeitigen Abreise aus dem Ausland?
Im Falle der physischen Wahrnehmung eines Auslandsaufenthalts reisen Sie eigenverantwortlich; die UzK kann keine administrative oder finanzielle Unterstützung bei einem eventuellen Pandemie-bedingten Abbruch des Auslandsaufenthalts leisten.
Kann meine Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt im Wintersemester 2020/21 auf das Sommersemester 2021 verschoben werden?
Die Möglichkeit einer Verschiebung ist in der Regel möglich, vorausgesetzt die Gastuniversität hat hierfür Kapazitäten und unter Einhaltung der verbindlichen Nominierungs- und Einschreibungsfristen. Generell verfolgen wir gemeinsam mit den Partneruniversitäten eine Verschiebung zu ermöglichen. Allerdings hängt dies nicht nur von den epidemiologischen Entwicklungen ab, sondern auch von den Kapazitäten der Partneruniversitäten - dies muss im Einzelfall geprüft werden und der Erhalt eines Studienplatzes im Sommersemester kann nicht pauschal garantiert werden. Sollten Sie in Betracht ziehen ihren Auslandsaufenthalt in das Sommersemester 2021 zu verschieben kommen, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit oder nehmen Sie vorab unser Beratungsangebot in Anspruch, so dass wir gemeinsam eine für Sie passenden Lösung finden.
Ich plane einen Auslandsaufenthalt für das gesamte akademische Jahr 2021/22 kann ich das Antrittsdatum auf das Sommersemester 2021 verschieben und auf das Wintersemester 2021/22 verlängern?
Dies ist nicht möglich. Der Studienplatz im Wintersemester 2021/22 ist dem nächsten akademischen Jahr zugehörig und unterliegt einer neuen Bewerbungsphase; der Erhalt des Studienplatzes im Wintersemester 2021 wird nicht garantiert. Wir empfehlen entweder den Auslandsaufenthalt auf das Sommersemester 2021 zu reduzieren oder den Auslandsaufenthalt gänzlich auf das nächste akademische Jahr zu verschieben und sich im Dezember 2020 erneut für einen Studienplatz zu bewerben.
Hat die Absage meines Studienplatzes negative Konsequenzen für eine zukünftige Bewerbung?
Nein. Eine Absage des Studienplatzes aufgrund der unsicheren Situation hat keine Auswirkungen auf eine Bewerbung für das folgende akademische Jahr 2021/2022.