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Internationale Praktika
Die durch ERASMUS geförderten und vom Akademischen Auslandsamt (Christiane Biehl, C.Biehl@verw.uni-koeln.de) betreuten Auslandspraktika mit einer Dauer von mindestens 3 Monaten (zzgl. Vor-/Nachbereitung) können mit 12 CP im Studium Integrale innerhalb der BA-Studienordnung kreditiert werden.
Andere selbstständig organisierte Auslandspraktika oder für das Studium notwendige Sprachkurse sollten in Vollzeit mindestens vier Wochen dauern und werden mit 6 CP kreditiert, bei acht Wochen Vollzeitpraktikum gibt es die maximale Punktezahl von 12 CP. Eine darüber hinausgehende Leistung fällt bei der Kreditierung entsprechend nicht ins Gewicht.
Für die Anerkennung im Studium Integrale gelten bestimmte Voraussetzungen (beim Erasmus-Praktikum ggf. Abweichungen):
- In der Vorbereitung reichen Sie dem Akademischen Auslandsamt Lebenslauf, Motivationsschreiben und Beschreibung der Arbeitsstelle ein (per E-Mail, per Post).
- Bei einer Praktikumszusage vereinbaren Sie mit dem Akademischen Auslandsamt ein Training Agreement, das dem Arbeitgeber vorgelegt wird. Hier wird ein/e Mentor/in benannt; das Agreement geht dem Akademischen Auslandsamt vor Beginn des Praktikums unterzeichnet zu. Damit wird das gewünschte Qualitätsniveau abgesichert.
- Nach absolviertem Praktikum legen Sie dem Akademischen Auslandsamt Praktikumszeugnis sowie Erfahrungsbericht vor. Beispiele finden Sie auf der Seite mit Erfahrungsberichten der eu-community.DAAD!
Wir freuen uns über Rückmeldung und ggf. die Empfehlung für ein follow-up, so dass andere Studierende von Ihren Erfahrungen profitieren können.
Bei Rückfragen mailen Sie an: C.Biehl@verw.uni-koeln.de!
© ZIB, Philosophische Fakultät der Universität zu Köln.
